| Kosteninformation
Das Honorar berechnet sich nach der erbrachten Leistung. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung. Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen ist grundsätzlich nicht zu erwarten. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung geltend machen. Das Erstattungsverfahren hat der Versicherte genüber der Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind unterschiedlich, bleiben in der Regel aber auf die Sätze des Gebührenverzeichnises für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen der Versicherungen und dem tatsächlich geforderten Heilpraktiker-Honorar sind vom Versicherten zu tragen. Alternative Heilverfahren gelten teilweise als
Bei der Akupunktur werden die Kosten oftmals nur erstattet, wenn sie im Rahmen einer Schmerztherapie Anwendung findet. Ansonsten liegt es im Ermessen des Versicherungsträgers, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine Akupunkturbehandlung bei einem Heilpraktiker ersetzt werden. Meine Praxis ist Kooperationspartner der HUK-COBURG-Krankenversicherung und PAX-FAMILIENFÜRSORGE (Bitte sprechen Sie mich an!)
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten generell nicht! Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen können aber im Rahmen der Steuerklärung als "außergewöhnliche Aufwendungen" geltend gemacht werden.
Sie müssen mit folgenden Beträgen rechnen: (pauschal) 150,00 EUR 170,00 EUR Jede weitere Behandlung 60,00 und 90,00 EUR Laser-Akupunktur, Elektro-Akupunktur: ca. 30 bis 40 min. 76,00 EUR
Gold-Akupunktur: sehr intensive Akupunktur-Behandlung mit Goldnadeln ca. 40 min. 82,00 EUR Bioresonanz-Therapie: Bioelektrische Funktionsdiagnostik: z.B. bei Allergien 75,00 EUR
Des weiteren gelten als Honorargrundlage die Erstattungssätze der Bundesbeihilfe mit Gültigkeit vom 09.02.2010 mit einem Teuerungsaufschlag von 25%.
Ich bitte darum, Terminabsagen oder Terminänderungen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu tätigen. Ich bitte um Verständnis, dass nicht abgesagte bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine mit einer Ausfallgebühr von 35,- € berechnet werden.
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